Aus gesundheitlichen und Hygienegründen sind Tiere in unserer Einrichtung nicht erlaubt.
Blumengeschenke
Es ist möglich, Schnittblumen in die Klinik mitzubringen; bitte fragen Sie das Personal nach Vasen. Das Mitbringen von Topfpflanzen ist aus Hygienegründen nicht erlaubt.
Rauchen
Aus Gründen der Sicherheit und des Respekts gegenüber anderen Gästen ist Rauchen nur ausserhalb des Gebäudes und im Raucherbereich unserer Cafeteria erlaubt. In den übrigen Räumlichkeiten unserer Einrichtung (einschliesslich der Zimmerbalkone) herrscht striktes Rauchverbot.
Rechte und Pflichten
Um den Aufenthalt zu erleichtern, haben wie eine Liste mit Rechten und Pflichten aufgestellt.
Recht auf Behandlung
Sie haben das Recht, auf angemessene Weise und unter Wahrung Ihrer Würde behandelt zu werden.
Angemessene Information
Das medizinische Personal und Hilfspersonal wird Sie auf verständliche Weise über den Ablauf der Untersuchungen und Ihren Gesundheitszustand informieren. Sie erhalten vor allem Informationen zur Diagnose, zur Prognose, zu den Therapien und zu den mit den vorgeschlagenen Therapien verbundenen Vorteilen und Risiken. Mit ihrem Einverständnis werden wir diesbezügliche Informationen auch an Ihren behandelnden Arzt weiterleiten und Ihre Angehörigen in die Festlegung der Behandlungs- und Betreuungsprogramme einbeziehen.
Einwilligung
Jeder hat das Recht, Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit eigenständig zu treffen, abgesehen von Fällen von Unzurechnungsfähigkeit oder im Falle von drohender Todesgefahr oder drohenden schweren Gesundheitsschäden. Bei Patienten, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder bei unzurechnungsfähigen volljährigen Patienten wird die Einwilligung der Eltern oder des therapeutischen Vertreters benötigt. Gleichwohl haben Patienten, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, aber nachweislich in der Lage sind, die Natur, die Bedeutung, die Tragweite und die bekannten oder vermutlichen Risiken einer vorgeschlagenen Behandlung zu erkennen, ein Anrecht darauf, ihre Einwilligung oder Ablehnung der Durchführung der Behandlung zum Ausdruck zu bringen und somit auch Entscheidungen ohne die Einwilligung der Eltern zu treffen.
Zweitmeinung
Eine Zweitmeinung ist eine weitere Meinung, die ein Patient bei einem anderen Arzt einholen kann, um seinen Informationsstand zu verbessern, damit er bewusster entscheiden kann, ob er eine medizinische Leistung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Zögern Sie gegebenenfalls nicht, bei medizinischen Personal Informationen dazu einzuholen.
Recht auf Einsicht in seine Krankenakte
Die Krankenakte enthält zwei Arten von Informationen: objektive Informationen (Diagnosen, Laborberichte und Analysen, Röntgenbilder, usw.) und subjektive Informationen (persönliche Anmerkungen des Arztes, bei anderen Personen eingeholte Informationen, usw.). Sie haben das Recht, Einsicht in die objektiven Informationen in Ihrer Krankenakte und eine Kopie davon zu erhalten; diese können Sie schriftlich bei der Klinikleitung beantragen.
Berufsgeheimnis und Recht auf Geheimhaltung
Das Berufsgeheimnis (oder Arztgeheimnis) dient dem Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer Person. Alle Mitarbeitenden der Clinica Hildebrand unterliegen dem Berufsgeheimnis und sind daran gebunden. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die an andere im Gesundheitswesen tätige Personen weitergeleitet werden, die mit der Klinik zusammenarbeiten und die direkt in Ihre Behandlung involviert sind. Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind auch Informationen, die im Falle von bestimmten ansteckenden Krankheiten an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden müssen, bei Todesfällen oder Verletzungen aufgrund von Verbrechen sowie alle Informationen, die zur Berechnung der jeweiligen Leistungen für die während des Klinikaufenthalts verabreichte Behandlungen an die Versicherungsgesellschaften weitergeleitet werden müssen. Sie haben ein Recht darauf, sich der Weitergabe von Informationen und Daten an die Versicherungsgesellschaften zu widersetzen; Sie sind sich jedoch bewusst, dass die Kosten für Ihren Aufenthalt möglicherweise nicht übernommen werden, wenn diese Angaben nicht vorliegen.
Ablehnung oder Abbruch einer Behandlung
Sie haben das Recht, eine Behandlung (eine medikamentöse Behandlung oder eine andere Behandlung) oder eine diagnostische Untersuchung jederzeit abzubrechen oder die Klinik zu verlassen. Wir lehnen jedoch jede Haftung für eventuell aufgrund Ihrer Entscheidung auftretende Folgen ab.
Patientenverfügung und therapeutischer Vertreter
Sie können dem behandelnden Arzt schriftliche Anweisungen erteilen, wie Sie im Falle von irreversiblen Krankheiten, falls Sie unzurechnungsfähig werden und nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen, behandelt werden möchten (Recht auf Selbstbestimmung). Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens (einen therapeutischen Vertreter) benennen, die beauftragt wird, Ihren Willen zu vertreten und Entscheidungen hinsichtlich Behandlungen an Ihrer Stelle zu treffen, falls Sie Ihre Urteilsfähigkeit verlieren.
Beschwerderecht
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden und das Verhalten der Sie behandelnden Personen nicht angemessen war, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir empfehlen Ihnen, zuerst mit dem Pflegepersonal oder dem jeweiligen Arzt zu sprechen. Falls Sie mit den erhaltenen Erklärungen nicht zufrieden sind oder falls weiterer Bedarf besteht, wenden Sie sich bitte an den Leiter des Pflegedienstes, an die Abteilung Qualität und Patientensicherheit, an den Chefarzt oder an den Klinikdirektor.
Ihre Mitteilungen bieten uns die Möglichkeit, die Dienstleistungen und verabreichten Behandlungen weiter zu verbessern (siehe Abschnitt “Beschwerden und Lob”).
Pflichten
Um optimal von den Behandlungen und Therapien zu profitieren, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Patienten und dem Klinikpersonal (Ärzte, Pfleger, Therapeuten) unerlässlich. Wir bitten Sie vor allem um folgendes:
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